Rechtsprechung
   SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,115641
SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03 (https://dejure.org/2007,115641)
SG Hannover, Entscheidung vom 21.05.2007 - S 12 KN 30/03 (https://dejure.org/2007,115641)
SG Hannover, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - S 12 KN 30/03 (https://dejure.org/2007,115641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,115641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamten-tums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Cha-rakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1, 16; 11, 203, 210; 61, 43, 57 f.).

    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirt-schaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermög-licht (vgl. BVerfGE 8, 1, 14; 114, 258, 287 f.).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamten-tums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Cha-rakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1, 16; 11, 203, 210; 61, 43, 57 f.).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Die den Beamte treffende Unterhaltslasten sind realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300), so sind Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249, 267, 273 f.; 81, 363, 376).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamten-tums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Cha-rakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1, 16; 11, 203, 210; 61, 43, 57 f.).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Die den Beamte treffende Unterhaltslasten sind realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300), so sind Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249, 267, 273 f.; 81, 363, 376).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Die den Beamte treffende Unterhaltslasten sind realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300), so sind Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249, 267, 273 f.; 81, 363, 376).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirt-schaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermög-licht (vgl. BVerfGE 8, 1, 14; 114, 258, 287 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht