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SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2007 - L 2 KN 28/07
- BSG, 02.10.2008 - B 5 KN 19/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamten-tums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Cha-rakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1, 16; 11, 203, 210; 61, 43, 57 f.).Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirt-schaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermög-licht (vgl. BVerfGE 8, 1, 14; 114, 258, 287 f.).
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamten-tums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Cha-rakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1, 16; 11, 203, 210; 61, 43, 57 f.). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Die den Beamte treffende Unterhaltslasten sind realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300), so sind Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249, 267, 273 f.; 81, 363, 376).
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamten-tums, die der Gesetzgeber angesichts des grundlegenden und strukturprägenden Cha-rakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1, 16; 11, 203, 210; 61, 43, 57 f.). - BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Die den Beamte treffende Unterhaltslasten sind realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300), so sind Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249, 267, 273 f.; 81, 363, 376). - BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Die den Beamte treffende Unterhaltslasten sind realitätsgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 300), so sind Bezüge so zu bemessen, dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie annähernd das Gleiche leisten können (vgl. BVerfGE 44, 249, 267, 273 f.; 81, 363, 376). - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus SG Hannover, 21.05.2007 - S 12 KN 30/03
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirt-schaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermög-licht (vgl. BVerfGE 8, 1, 14; 114, 258, 287 f.).